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Rechnungen und Kündigungsfristen



Grundsätzlich gilt, dass es bei DynAccess keine Kündigungsfristen gibt. DynAccess funktioniert nach dem Juke-Box-Prinzip. Ist eine Münze eingeworfen, spielt die Musik.

Wir informieren Sie vor Ablauf rechtzeitig, dass Sie ausreichend Zeit haben die Verlängerungsrechnung anzufordern und den Zahlungsausgleich vorzunehmen. Auch nach dem Erhalt der Rechnung haben Sie keine Zahlungsverpflichtung. Erst mit Zahlung des Rechnungsbetrages gehen Sie den Vertrag ein.
Eine Ausnahme gibt es hierbei. Haben Sie mit DynAccess eine echte Domain realisiert (z.B. ihrname.de), müssen wir Ihnen eine Kündigungsfrist von 6 Wochen auferlegen, die aus der Kündigungsfrist der Domain herrührt. Bis 6 Wochen vor Vertragsende müssen Sie Domain bei uns kündigen und einen Löschungsauftrag übersenden oder einen Providerwechsel durchgeführt haben, wünschen Sie keine Vertragsfortführung. Ist dies erfolgt, besteht für Sie keine Zahlungsverpflichtung für eine Rechnung, die wir Ihnen ggfls. wegen Überschneidungen etc. zugesandt haben, da wir wie oben erwähnt für den DynAccess-Account selber keine Kündigungsfrist haben.

Erst-Rechnung
Haben Sie sich bei DynAccess angemeldet und sind von der Leistung überzeugt, so dass Sie unseren Service weiterhin nutzen möchten, müssen Sie uns dies "mitteilen".
Ihren Nutzungswunsch "teilen Sie uns mit", indem Sie in unserm KundenCenter https://myaccount.dynaccess.de unter dem Quicknavigation-Link "Rechnungen" eine Rechnung mit gewähltem Tarif beauftragen.

Vertragsverlängerung
Wie auch schon bei der "Erst-Rechnung" müssen Sie die Fortführung explizit via https://myaccount.dynaccess.de beauftragen, haben Sie im System nicht die automatische Vertragsverlängerung mit automatischer Rechnungszusendung konfiguriert.
Wünschen Sie keine Fortführung, ist eine Kündigung ausdrücklich nicht nötig, haben Sie nicht explizit die automatische Vertragsverlängerung aktiviert.
Ca. 14 Tage vor dem Vertragsende erhalten Sie von unserem System automatisiert eine entsprechende Hinweis-eMail.
Haben Sie über DynAccess eine "echte" Domain beauftragt, die wir auf Ihren Account aufgeschaltet haben, verlängert sich Ihr DynAccess-Account stillschweigend, kündigen Sie die Domain nicht bis spätestens 6 Wochen vor Ablauf des Vertrages. Sie erhalten per eMail rechtzeitig entsprechende Informationen.

Kündigungen
DynAccess brauchen Sie zu keinem Zeitpunkt kündigen, außer Sie haben mit DynAccess eine eigene Domain realisiert. Für die Domain besteht eine Kündigungsffrist von 6 Wochen bis zum Vertragsende. Bei nicht gekündigter Domain verlängert sich der DynAccess-Account automatisch.
Haben Sie im System die automatische Vertragsverlängerung aktiviert, deaktivieren Sie dies bitte.

Kündigungsbestätigungen übersenden wir keine. Es genügt eine entsprechende Konfiguration via https://myaccount.dynaccess.de

Nutzung einer eigenen Domain mit DynAccess
Haben wir für Sie eine eigene Domain registriert, die wir auf Ihren DynAccess-Account aufgeschaltet haben, beachten Sie bitte, dass für Sie besondere Kündigungsbedingungen gelten.
Wünschen Sie keine Fortführung, so müssen Sie uns bis 6 Wochen vor Vertragsende einen Domainlöschungsauftrag zusenden oder aber die Domain zu einem anderen Provider umgezogen haben. Nur in diesem Fall verlängert sich Ihr DynAccess-Account nicht selbständig. Weitere Informationen erhalten Sie individuell per eMail an support@dynaccess.de.

Die Löschung Ihrer Daten erfolgt automatisch gem. DSGVO, sowie HGB. So bleiben Rechnungsdaten 10 Jahre lang gespeichert.

    
 

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